643

Erste Gerichtsverhandlung in Bodendorf

Bereits vor der ersten urkundlichen Erwähnung hat es den Ort Fritzdorf schon gegeben. Wenn die folgende Begebenheit sich auch nicht in oder über Fritzdorf ereignet hat, so könnte durch die Erwähnung des Ortsnamens die Existenz zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Es wird berichtet, dass im Jahre 643 zu Bodovilla, dem heutigen Bodendorf, unter dem Frankenkönig Sigibert III. eine Gerichtsverhandlung stattgefunden haben soll. So stritten sich Kunibert, von ca. 627 bis 648 Bischof von Köln, und Evergisilis, auch Eberigisil genannt, um die Eigentumsrechte an einem Weinberg.

Über die Lage des Weinbergs ist festgehalten „infra termino Bodofricense“. Wörtlich übersetzt bedeutet dies „unterhalb der Grenze zwischen Bodo und Fric“. Hinter den Namen „Bodo“ und „Fric“ verbergen sich die beiden Ortschaften Bodendorf an der Ahr und Fritzdorf. Die Ortschaften sind beide nach ihrem damaligen Namensgeber Bodogisil benannt. Bei der Ortschaft Bodovilla ist die Ableitung aus dem Besitzernamen leicht zu erkennen. Bei der Namensbezeichnung „Fric“ ist dies schon etwas schwieriger. Da Bodogisil wohl der Besitzer beider Ortschaften war und diese nicht mit dem gleichen Namen benennen wollte, fügte er einfach bei der Ortschaft Fritzdorf den Namen „Fric“ nach der altgermanischen Göttin Frigga vor. So entstand der Ortsname Frigbodesdorph. Da den Verfassern des Textes über die Gerichtsverhandlung die Besitzer der Ortschaften noch bekannt waren, ließ man die Endungen –villa oder –dorph weg und nannte die Ortschaften nur noch „Bodo“ und „Fric“.

In Laufe der Verhandlung wurde dem Eberigisil aufgegeben, am nächsten Tag Nachweise beizubringen, die seine Eigentumsrechte beweisen sollten. Diese Anordnung deutete darauf hin, dass Eberigisil wohl in der Nähe von Bodendorf gewohnt haben muss, ansonsten hätte er am nächsten Tag nicht wieder vor Gericht erscheinen können. Es kann davon ausgegangen werden, dass Eberigisil wohl in Ersdorf gewohnt hat, dem früheren Ebersdorf, dem er seinen Namen gegeben hatte.

Über den Ausgang der Verhandlung ist bekannt, dass Eberigisil die geforderte Kaufurkunde dem Gericht nicht vorlegen konnte und deshalb der streitbefangene Weinberg dem Bischof Kunibert zugesprochen wurde.

Quellen: Franz Anton Paßmann: Die Vorzeit lebt noch unter uns, Siegburg 1979 Severin Corsten: Rhein. Adelsherrschaften im ersten Jahrtausend in Rhein. Vierteljahresblätter, Bonn 1963

Bildquelle: Bischof Kunibert, Auszug aus einem Gemälde vom Ewaldi-Reliquienschrein in der Kirche St. Kunibert in Köln, um 1400, seit 1945 verschollen