Der „Würger von Alfter“ Johann Fasbender

Johann Fasbender wurde 1796 als Sohn des Heinrich Fasbender und dessen Frau Katharina geborene Schmitt in einem armseligen Bauernhaus in Fritzdorf geboren. Leider meinte das Schicksal es nicht gut mit dem Jungen, denn sein Vater verstarb bereits früh. Sofort nach dem Tod des Vaters brachte seine Mutter ihn auf den Sommersberger Hof, der schon damals abseits vom Ort Fritzdorf gelegen war. So wurde ihm eine elterliche Geborgenheit nie zuteil. Der Pächter des Sommersberger Hofes ließ Johann Fassbender schon als Kleinkind als Viehzüchter arbeiten, wie das in dieser Zeit üblich war. So musste er, anstatt in eine Schule zu gehen, den ganzen Tag das Vieh hüten, womit der kleine Junge aufgrund seiner mangelnden Größe überfordert war. Auf dem Feld aber herrschte ein raues Klima, und so lernte der kleine Johann nicht lesen oder schreiben, sondern Diebstähle, Schlägereinen sowie Hehlereien und Betrügereien. Dabei handelte es sich bei diesen Vergehen nicht um Ungezogenheiten der Kinder, sondern der Kampf ums Überleben war die Ursache für diese Taten.

 

Die nächste Station des mittlerweile Jugendlichen war eine dreijährige Lehre beim Fritzdorfer Schneider Christian Kümpchen. Das Schneiderhandwerk brachte damals nur wenige Einkünfte und war dementsprechend nur wenig geachtet. Trotz seiner schweren Kindheit schaffte er den Abschluss und machte sich 1815 als Schneidergeselle auf die Wanderschaft. Sein Weg führte ihn nach Köln. Dort fing er aber nicht als Schneidergeselle an, sondern trat als Soldat in das Königlich Preußische 18. Infanterieregiment ein. Doch dort hielt es ihn nur vier Jahre und so begab er sich 1819 nach Alfter, um in der Werkstatt des Schneidermeister Michael Clasen, um seinem Schneiderberuf nachzugehen.

 

Zunächst schien das Leben des Johann Fasbender in geordneten Bahnen zu verlaufen, denn am 16. Oktober 1819 heiratete er die Schwester seines Meisters Maria Gertrud Claasen. Zweifellos spielten auch materielle Gründe für die Eheschließung eine entscheidende Rolle, denn die fast zwanzig Jahre ältere Braut war äußerst wohlhabend. Er erhoffte sich durch diesen Vermögenszufluss, den eigenen Weg in die Selbstständigkeit antreten zu können. Doch das Eheleben gestaltete sich nicht harmonisch, was in der Brutalität Johann Fasbenders begründet war. Vier Jahre waren seit der Heirat vergangen, da verstarb seine Frau auf mysteriöse Weise. Dabei hätten die Merkmale von Gewalteinwirkung an Stirn und Hals der Verstorbenen auffallen müssen. Da jedoch bekannt war, dass Johann Fasbender seine Frau misshandelte, fielen diese Merkmale niemandem auf. Auffällig war, dass seine Frau kurz vor seinem Tode ihr gesamtes Vermögen überschrieben hatte. So entstanden in Alfter Gerüchte, dass er seine Frau erwürgt hätte. Doch angeklagt wurde er nicht.

 

Das nächste mysteriöse Ereignis begab sich bereits fünf Jahre später im März 1824. Johann Fasbenders Geselle Peter Zündorf wurde auf dem Speicher Fasbenders erhängt aufgefunden. Der erst Vierundzwanzigjährige hatte bis dahin ein unauffälliges, etwas schwermütiges Leben geführt, so dass ein Freitod bei ihm nicht vorstellbar war. Doch auch hier führte die Vermutung eines gewaltsamen Todes, zumal der Erhenkte an einem fünf Fuß hohen Balken sitzend aufgefunden wurde, nicht zu einer Anklage.

 

Doch im Sommer 1827 geschah die Tat, für die Johann Fasbender wegen Mordes zum Tode verurteilt wurde. Am 2. Juli diesen Jahres wurde sein Geselle Wilhelm Halft auf einem Kartoffelfeld in der Nähe von Alfter tot aufgefunden. Die Obduktion ergab, dass er drei Schläge auf den Kopf erhalten hatte und dann mit einem Halstuch erdrosselt worden war. Johann Fasbender leugnete, die Tat begangen zu haben. Jedoch hatte man Johann Fasbender beobachtet, wie er am Abend vor dem Fund der Leiche in eiligen Schritten aus der Richtung des Tatortes gekommen war. So kam es dieses Mal am 12. August 1827 zur Anklage. Am 9. September 1827 entschieden die Geschworenen, dass Johann Fasbender schuldig war und so wurde er vom Assisenhof zu Köln zum Tode verurteilt. Dieses Urteil wurde am 2. Januar 1828 durch den Königl. Revisions- und Kassationshof aufgrund von angeblichen Gesetzesverletzungen aufgehoben und in lebenslange Zwangsarbeit umgewandelt. So kam er am 28. Februar 1828 in das Zuchthaus in Werden.

 

Eine Vermisstenanzeige kostete dem „Würger von Alfter“ aber schließlich das Leben. Der in Gent lebende Uhrmacher Matthias Siedle erklärte vor dem Königlichen Prokurator in Bonn, dass sein Bruder Silvester, der als Schneider bei Johann Fasbender arbeitete, sich seit dem 1. April 1827 nicht mehr gemeldet habe. Aufgrund dieser Vermisstenanzeige ließ die Justizbehörde das Haus und das Grundstück von Johann Fasbender durchsuchen. Bei Grabungen im Schweinestall machten sie einen grausigen Fund. Die Untersuchung des vollständig erhaltenen Gerippes, vor allem der vollständigen Zähne, bestätigte, dass es sich um den vermissten, dreiundzwanzigjährigen Silvester Siedle handelte. Es wurde ein zweiter Mordprozess gegen Johann Fasbender am 14. Dezember 1829 vor dem Königlichen Assisenhof in Köln eröffnet. Die Indizien waren derart belastend, dass er am 15. Dezember 1829 zum zweiten Mal zum Tode verurteilt wurde. Ein Gnadengesuch an den preußischen König hatte keinen Erfolg mehr und so wurde das Urteil am 24. Januar 1831 bestätigt. Am 19. Februar wurde Johann Fasbender auf dem Kölner Eselsmarkt durch die Guillotine hingerichtet.

 

Quelle:

Franz Müller: Die spektakuläre Mordserie des „Würgers von Alfter“ in den Jahren 1823-1827 in: Jahrbuch des Rhein-Sieg-Kreises 1995, Siegburg 1994